Einstellungsvoraussetzung | Lehramt an berufsbildenden Schulen | |
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Öffnungsoption | Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen vorliegen, können: 5.1. in einem zweiten Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien berücksichtigt werden. 5.2. in einem dritten Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber mit einem nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Diplom-Lehrer berücksichtigt werden. 5.3. in einem vierten Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber ohne grundständige Lehrerausbildung berücksichtigt werden, die über eine erfolgreich abgeschlossene und für die gesuchten Fächer einschlägige wissenschaftliche Hochschulbildung verfügen, welche an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder nach einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss beendet wurde. 5.4. in einem fünften Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber ohne grundständige Lehrerausbildung berücksichtigt werden, die über eine erfolgreich abgeschlossene und für die gesuchten Fächer einschlägige Hochschulbildung verfügen, welche an einer Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss in einem nichtakkreditierten Studiengang oder an einer Universität oder Fachhochschule mit einem Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang beendet wurde. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer unter 5.1 bis 5.4 genannten Qualifikation erfolgt grundsätzlich in einem unbefristeten privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Dies gilt nicht für die Einstellung von Lehrkräften nach Nummern 5.3 und 5.4, die noch nicht eine zusammenhängend mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule nachweisen können. Sie werden zunächst in einem sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nach TV-L eingestellt. Der befristete Arbeitsvertrag wird nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit entfristet, sofern die Teilnahme an dem vom Arbeitgeber angebotenen Vorgeschalteten Einführungskurs für Seiteneinsteigende in den Lehrerberuf vor Ablauf der Befristung durch die Lehrkraft nachgewiesen und eine Bewährungsfeststellung durch das Landesschulamt getroffen wurde. Die Bewerberinnen und Bewerber können zur Teilnahme an weiteren konkreten Qualifizierungsangeboten verpflichtet werden. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikation und des Einsatzes in der jeweiligen Schulform vorgenommen. | |
Abweichende Einstellungsvoraussetzung | mindestens mit einschlägigem Meisterabschlussstaatlich geprüfter Techniker Fachrichtung MaschinentechnikSchwerpunkt Fertigung - Der Einsatz erfolgt in allen dualen Berufsausbildungen sowie in der Berufsfachschule Technik sowie im BVJ | |
Tätigkeit | Lehrkraft | |
Fach1 | Metalltechnik | |
Bemerkung | mindestens mit einschlägigem Meisterabschlussstaatlich geprüfter Techniker Fachrichtung MaschinentechnikSchwerpunkt Fertigung - Der Einsatz erfolgt in allen dualen Berufsausbildungen sowie in der Berufsfachschule Technik sowie im BVJ | |
Schule | Berufsbildende Schulen Altmarkkreis Salzwedel | |
Ort | Salzwedel | |
Straße | Käthe-Kollwitz-Straße 1 | |
Telefon | 0390185800 | |
Homepage | www.bbs-saw.de | |
Landkreis | Altmarkkreis Salzwedel |